1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für die Nutzung der Software Carampel durch Unternehmen, insbesondere Kfz-Werkstätten (Kunde). Anbieter ist Carampel (in Gründung), Ljubko Bilobrk, Velbert. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
2. Leistung
Carampel ist eine Web-Anwendung zur digitalen Fahrzeugannahme, Inspektionsdokumentation und Kundenfreigabe. Der Anbieter stellt die Anwendung als Software-as-a-Service über das Internet bereit und bemüht sich um eine Verfügbarkeit von 99 Prozent im Monatsmittel, ausgenommen angekündigte Wartung und Störungen außerhalb seines Einflussbereichs.
3. Testphase und Vertragsbeginn
Neue Werkstätten können Carampel 14 Tage kostenlos und ohne Angabe von Zahlungsdaten nutzen. Der kostenpflichtige Vertrag beginnt erst, wenn der Kunde ein Abonnement aktiv abschließt. Ohne Abschluss endet die Nutzung automatisch; Daten werden nach weiteren 30 Tagen gelöscht.
4. Preise und Zahlung
Der Preis beträgt 79 € pro Monat und Werkstatt zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, unabhängig von der Zahl der Mitarbeiter, Fahrzeuge und Berichte. Für Autohändler ohne eigene Werkstatt (Rundgang, Übergabeprotokoll, Freigabe an die Partnerwerkstatt) beträgt der Preis 49 € pro Monat und Betrieb zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Abrechnung erfolgt monatlich im Voraus über den Zahlungsdienstleister Stripe. Preisänderungen werden mindestens sechs Wochen vorher angekündigt; der Kunde kann in diesem Fall zum Wirksamwerden kündigen.
5. Laufzeit und Kündigung
Der Vertrag läuft monatlich und verlängert sich jeweils um einen Monat, wenn er nicht bis zum Ende des laufenden Monats gekündigt wird. Die Kündigung ist jederzeit in der Anwendung oder per E-Mail an hallo@carampel.de möglich. Nach Vertragsende kann der Kunde seine Daten 30 Tage lang als PDF exportieren; danach werden sie gelöscht.
6. Pflichten des Kunden
Der Kunde ist für die Inhalte seiner Berichte verantwortlich, insbesondere für Prüfergebnisse, Preise und Fotos. Er stellt sicher, dass er die Mobilfunknummern seiner Kunden rechtmäßig verwenden darf und dass die Nutzer seiner Werkstatt ihre Zugangsdaten geheim halten. Der Kunde schließt mit dem Anbieter den Auftragsverarbeitungsvertrag ab.
Versendet der Kunde Berichtslinks über Messenger-Dienste wie WhatsApp, geschieht dies über sein eigenes Gerät und Konto. Für die geschäftliche Nutzung von WhatsApp ist nach den Bedingungen des Anbieters Meta die App „WhatsApp Business“ vorgesehen; die Einhaltung dieser Bedingungen liegt beim Kunden.
Die Freigabe des Endkunden im Bericht ist eine Erklärung gegenüber dem Kunden (der Werkstatt), nicht gegenüber dem Anbieter. Der Anbieter speichert zu jeder Freigabe Zeitpunkt, Gerätedaten und die vom Endkunden bestätigte Erklärung zur sofortigen Ausführung als Nachweis für den Kunden. Ob und in welcher Form gegenüber Verbrauchern eine Widerrufsbelehrung erforderlich ist, prüft der Kunde in eigener Verantwortung.
6a. Daten der Mitarbeiter des Kunden
Inspektionen werden dem jeweils angemeldeten Mitarbeiter zugeordnet, damit nachvollziehbar bleibt, wer ein Fahrzeug geprüft hat. Der Kunde nutzt diese Zuordnung ausschließlich als Nachweis gegenüber seinen Endkunden und zur Qualitätssicherung und informiert seine Mitarbeiter entsprechend.
7. Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch auf die in den letzten zwölf Monaten gezahlten Entgelte. Carampel unterstützt die Dokumentation, ersetzt aber nicht die fachliche Beurteilung des Fahrzeugs durch die Werkstatt.
8. Änderungen der Leistung
Der Anbieter darf die Anwendung weiterentwickeln und Funktionen ändern, solange der Kern der Leistung, nämlich Annahme, Inspektion, Kundenfreigabe und Dokumentation, erhalten bleibt.
9. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für Kaufleute ist der Sitz des Anbieters. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.